Geschäftsbedingungen

AGBs – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Unser Angebot Durch Buchung über vistonia-korfu.de (nachfolgend auch Reisevermittler genannt) entsteht ein Vermietungsvertrag zwischen dem Unterkunftseigentümer (nachfolgend auch Vermieter genannt) und dem Reisenden (nachfolgend auch Kunde genannt). vistonia-korfu.de übernimmt dabei die Rolle des Reisevermittlers, indem Anfragen jeglicher Art des Kunden im Namen des Eigentümers bearbeitet werden. vistonia-korfu.de ist kein Reiseveranstalter, es werden keine Ferienunterkünfte oder andere Leistungen im Namen von vistonia-korfu.de angeboten. Die vertragliche Pflicht von vistonia-korfu.de ergibt sich aus der ordnungsgemässen Vermittlung von Urlaubsunterkünften. Der Unterkunftseigentümer verantwortet die Erbringung der gebuchten Urlaubsleistung. Durch Zahlung der vertraglichen Anzahlung hat der Kunde Anspruch auf Herausgabe der Kontaktdaten des Vermieters, sowie einer Anfahrtsbeschreibung zu der gebuchten Ferienunterkunft.

§2 Unsere Aufgaben Der Reisevermittler übernimmt diejenigen Pflichten, die im Zusammenhang mit der Vermittlung der Unterkunft stehen. Es ist Aufgabe des Reisevermittlers die ihm verfügbaren urlaubsrelevanten Informationen zu den Unterkünften ins Internet zu stellen und dem Urlauber bei seiner Entscheidung beratend zur Seite zu stehen. Dabei ist der Reisevermittler auf die Aussagen des Vermieters angewiesen und kann für deren Richtigkeit nicht haftbar gemacht werden. Die in vistonia-korfu.de enthaltenen Anbieter von Ferienunterkünften sind dem Reisevermittler zwar alle persönlich bekannt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben der Vermieter können und werden unsererseits nicht ständig und aktuell überprüft. Der Reisevermittler agiert demnach nicht als Reiseveranstalter, sondern lediglich als Reisevermittler. Dies bedeutet, dass der Vermieter die Erbringung der Urlaubsleistung verantwortet.

§3 Pflichten des Kunden Der Kunde ist verpflichtet die ihm zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und dem Reisevermittler auf evtl. Unrichtigkeiten oder Abweichungen binnen einer Frist von 3 Tagen hinzuweisen. Reklamationen, die nach Ablauf der vorgenannten Frist beim Reisevermittler eintreffen können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Anspruch des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag besteht bei verspätet angezeigten Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen der Buchungsbestätigung nicht. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet: gültige Reisedokumente, erforderliches Visum oder ähnliches zu besitzen oder die erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden zu verschaffen. die Zoll- und Devisenvorschriften des Staates, in dem der Urlaubsort liegt, einzuhalten. spätestens bis 21.00 Uhr am in der Buchungsbestätigung festgehaltenen Anreisetag die gebuchte Unterkunft abzunehmen. Mögliche Verspätungen sind dem Vermittler oder dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen. Sollte der Kunde nicht zum vereinbarten Termin anreisen oder eine verspätete Anreise nicht rechtzeitig melden, verliert der Kunde seinen Anspruch auf die vereinbarte Unterbringung. Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt. nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Anzahl an Personen die Unterkunft zu beziehen. Bei einer kundenseitigen Überbelegung ist der Kunde verpflichtet einen entsprechenden Aufschlag zu bezahlen. Sollte der Kunde dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, kann der Reisevermittler vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Haustiere nur nach vorheriger Erlaubnis mitzunehmen. Haustiere, die nicht in der Buchungsbestätigung angegeben wurden oder die nicht der vorab kommunizierten Art und Größe des Haustieres entsprechen, dürfen die Unterkunft nicht betreten. die für die angemieteten Unterkünfte geltende Hausordnung zu beachten und mit dem Vermieter in guter Absicht zusammenzuarbeiten. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Pflichten trägt der Kunde die Verantwortung eventueller Folgen und ist verpflichtet, für sämtliche daraus entstandene Schäden aufzukommen. Mit der geleisteten Anzahlung verpflichtet sich der Kunde für den Fall, dass er einen irgendwie gearteten Schaden verursacht, dazu, dem Vermieter an Ort und Stelle die Kosten für die Beseitigung des verursachten Schadens zu erstatten.

§4 Zahlungsbedingungen Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30% bis 100% des Mietpreises je nach Mietobjekt zu leisten Den restlichen Reisepreis des Mietpreises ist mindestens von 4 bis 10 Wochen vor Reiseantritt je nach Mietobjekt zu zahlen.

§5 Nebenkosten Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser, Kurtaxe sind, wenn nicht anders vermerkt, im Mietpreis inbegriffen.

§6 Mindestaufenthalt Der Aufenthalt bei Ferienwohnungen/Häusern/Hotels/Villas ist immer 7 Tage. Andere Aufenthaltszeiten sind auf Anfrage möglich.

§7 Haftung des Reisevermittlers Der Reisevermittler hat seine aus der Vermittlungstätigkeit entstehenden Verpflichtungen wie ein ordentlicher Kaufmann zu erfüllen. Erfüllt der Reisevermittler seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reisevermittler kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismässig grossen Aufwand erfordert. Abhilfe kann auch in der Form geleistet werden, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Der Kunde kann die ihm angebotene Ersatzleistung nur ablehnen, wenn ihm die Annahme aus wichtigem Grund nicht zumutbar ist. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern ihm nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung aus der Vermittlungstätigkeit ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird hiermit ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie z.B. Klimaanlagen. Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, werden ebenfalls sorgfältig recherchiert; sie erfolgen jedoch ohne Gewähr.

§8 Mitwirkungspflicht des Kunden Der Kunde ist bei eventuellen Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers stehen, verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störungen beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Falle einer Leistungsstörung ist der Reisevermittler bzw. der angegebene Kontakt umgehend zu informieren. Der Reisevermittler behält sich das Recht vor eine adäquate Unterkunft in der jeweiligen Destination zu vermitteln. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, eine Beanstandung aus dem Reisevermittlungsvertrag nach Kenntnisnahme unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Kunde der unverzüglichen Informationspflicht nicht nachkommen, erlöschen jegliche Ansprüche und Forderungen gegen den Reisevermittler.

§9 Schlüsselübergabe, An- und Abreisezeiten, Wegbeschreibungen Die unterkunftsspezifischen Informationen darüber, von wem der Kunde die Schlüssel erhält, wie die Ab- und Anreisezeiten gestaltet sind, wie er zu den Unterkünften kommt, und weitere reiserelevante Details, erfährt der Kunde entweder über die Internetseiten (soweit veröffentlicht), telefonisch, per E-Mail auf Anfrage oder spätestens bei Buchung.

§10 Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer und Stornokosten Im Fall einer Umbuchung oder einer Änderung des Buchungsinhalts, welche aus Beweisgründen unbedingt schriftlich per Email oder Fax mitgeteilt werden muss, kann der Reisevermittler hierfür ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von jeweils € 50 fordern. Sollte der Kunde den Aufenthalt ohne Zustimmung von Vermieter/Stellvertreter oder Reisevermittler abbrechen, ist die vereinbarte Restzahlung in voller Höhe zu leisten. Wird die Restzahlung nicht oder nur teilweise bezahlt, wird der Reisevermittler im Auftrag des Vermieter die Restforderung mit gesonderter Rechnungstellung und einer dem Aufwand entsprechenden Bearbeitungsgebühr geltend machen. Statt zurückzutreten, kann der Reisende eine Ersatzperson stellen. Bei einem solchen Wechsel in der Person des Teilnehmers – soweit wir einem solchen Wechsel nicht deshalb widersprechen, weil der neue Reiseteilnehmer den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen – haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer für die durch den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers entstehenden Mehrkosten gesamtschuldnerisch. Tritt der Kunde vor Reisebeginn von der Reise wirksam zurück oder tritt er die Reise nicht an, so erhebt der Reisevermittler für die von ihm erbrachten Vermittlungsleistungen eine Rücktrittsgebühr, die sich summiert mit den Forderungen des Vermieters nach folgender Tabelle bestimmt

bis 28 Tage vor Anreise 0% des Gesamtpreises
27. bis 15. Tag vor Anreise 70% des Gesamtpreises
14. bis 7. Tag vor Anreise 90% des Gesamtpreises
6. bis Reisebeginn 100% des Gesamtpreises

Der Reisevermittler empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, bei der im Falle einer Stornierung die Kosten für den Kunden eingereicht werden können. Die Stornogebühr beträgt in jedem Fall mindestens € 50.

§11 Flüge, Fähren, Mietwagen, Yachtcharter, Transferleistungen & Rücktrittsversicherungen Bei Buchung von Flügen, Fährverbindungen, Mietwagen, Transferleistungen, Yachten und/oder Rücktrittsversicherungen gelten ausschließlich die AGBs der durchführenden Organisation. vistonia-korfu.de.de stellt lediglich den Kontakt via Internet-Link zu den jeweiligen Unternehmen her. Haftungsrelevante Rechtsbeziehungen mit vistonia-korfu.de kommen daher bei der Buchung von Flügen, Fähren, Mietwagen, Transferleistungen und/oder Reiserücktrittsversicherungen nicht zustande.

§12 Rechtswahl und Gerichtsstand Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Reisevermittlers maßgeblich.

§13 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: 01.01.2022